*1 Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich, sondern nur unter den Voraussetzungen, dass bei Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (nach dem jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) je nach Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.
2 Gilt nur bei Vorlage eines Rezepts nach entsprechender ärztlicher Diagnose und ist abhängig von der Verfügbarkeit.
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